Bundesrat verwässert Cassis de Dijon
Der Druck der Bauernlobby zeigt Wirkung: Der Bundesrat will nur gut ein halbes Jahr nach Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips Ausnahmeregelungen für Bio- und Alpprodukte in Kraft setzen.

Wässriger Schinken, mit Stärke versetzter Reibkäse, minderwertiger Fruchtsirup und verdünnter Apfelwein – seit der Bund Mitte letzten Jahres das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip in Kraft gesetzt hat, befindet sich die Bauernlobby im Zustand der Dauerempörung. Das hohe Schweizer Qualitätsniveau werde zunichtegemacht, seit Lebensmittel hierzulande nach den Vorschriften irgendeines europäischen Landes produziert und verkauft werden dürfen, behaupten sie. Vier Beschwerden gegen Produktzulassungen hat der Bauernverband deswegen beim Bundesgericht deponiert, sie alle sind noch hängig. Auch auf politischem Weg kämpfen die Landwirte gegen die erleichterte Einfuhr: Ein Vorstoss will eine Ausnahmeregelung für die Lebensmittel, ein anderer das Prinzip gleich ganz abschaffen.