«Das Inzestverbot ist verfassungswidrig»
Der Bundesrat will Inzest künftig erlauben, SVP, CVP und EVP reagieren darauf empört. Strafrechtsspezialist David Gibor sagt, warum er den Vorschlag des Bundesrats unterstützt.

Weshalb sind Sie der Ansicht, dass das Inzestverbot aus dem Strafrecht gestrichen werden sollte?
Die heutige Regelung entspricht grundsätzlich der früheren Strafnorm der Blutschande. Sie diskriminiert Menschen, ist widersprüchlich, lückenhaft und verfassungswidrig. Zudem ist seit je her unklar geblieben, wer oder was durch den Inzest überhaupt geschädigt wird und welches Rechtsgut die Inzeststrafnorm schützen will. Strafrechtliche Sanktionierung ist jedoch nur dort zulässig, wo auch definierte Rechtsgüter verletzt sind. Die Aufhebung der Inzeststrafnorm bedeutet keineswegs Enttabuisierung der Verwandtenehe, sondern einzig, dass keine Strafwürdigkeit sexueller Beziehungen zwischen erwachsenen Blutsverwandten besteht. Und schliesslich verträgt sich der strafrechtliche Schutz einer Sexualmoral nicht mit dem Respekt vor der Autonomie des Bürgers, der im Bereich der Persönlichkeitsentfaltung und Lebensgestaltung absolut souverän ist.