Das Volk nicht entmündigen
Das Zurückweisen der Erbschaftssteuerinitiative durch den Ständerat ist selbstherrlich.

Der Ständerat betreibt ein gefährliches Spiel, wenn er Volksinitiativen künftig vermehrt für ungültig erklären will (TA von gestern). Ein erstes Exempel hat er diese Woche statuiert, indem er die Erbschaftssteuerinitiative zurückgewiesen hat. Nun soll die vorberatende Kommission nochmals prüfen, ob man das Volksbegehren nicht doch als verfassungswidrig bezeichnen kann. Mit dem Effekt, dass die Initiative wahrscheinlich nicht vor den Wahlen im Herbst 2015 zur Abstimmung gelangt.