Datenschützer fordert Löschung der Swiss-Pass-Daten
Die Datenerhebung der SBB mit dem Swiss Pass sei nicht verhältnismässig. Die Daten sollen komplett gelöscht werden.

Der Eidgenössische Datenschützer greift beim Swiss Pass ein: Er fordert die SBB und den Branchenverband VöV dazu auf, die Daten zu löschen, die bei Billettkontrollen gesammelt werden. Bis Ende Februar erwartet er eine Antwort von den beiden Akteuren.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Jean-Philippe Walter stört sich an der sogenannten Kontrolldatenbank. In dieser werden bei jeder Kontrolle die Uhrzeit, die Zug-/Kursnummer und die Ausweisnummer des SwissPass eingetragen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in der Kontrolldatenbank Bewegungsprofile entstehen. Die Daten werden während neunzig Tagen aufbewahrt.
Das sei nicht verhältnismässig und beruhe auch nicht auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage, teilte der Datenschützer mit. Er fordert die SBB und den Verband öffentlicher Verkehr (VöV) in einer Empfehlung deshalb auf, diese Kontrolldaten unverzüglich zu löschen. Die Kontrolldatenbank soll ganz eingestellt werden.
Aufbewahrung sei weder nötig noch geeignet
Die Datenbank dürfte bereits gut gefüllt sein: Mitte Oktober - rund zweieinhalb Monate nach der Einführung des SwissPass - zählte die Kontrolldatenbank schon 3,2 Millionen Einträge, wie es im Bericht des Datenschützers heisst.
Gemäss Angaben des VöV und der SBB dient die Kontrolldatenbank dazu, «allfällige Kundenanliegen im Nachgang zu einer Reise zu beantworten», wie es im Bericht des Datenschützers heisst. Dieser kommt jedoch zu einem anderen Schluss: Die Aufbewahrung der Kontrolldaten in der Kontrolldatenbank seien weder nötig noch geeignet.
Die SBB verwies in einer Stellungnahme darauf, dass die Kontrolldaten bereits heute weder zu Marketingzwecken bearbeitet noch an Dritte weitergegeben werden. Auf die Empfehlung des Datenschützers, die Datenbank zu löschen, ging die SBB in ihrer kurzen Antwort nicht ein.
Unter die Lupe nahm der Datenschützer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Halbtax- und zum Generalabonnement. Er schlägt einen neuen Passus in den AGB vor, der die Kunden transparenter über die Verwendung der Kundendaten und über ihr Recht auf Widerspruch informieren soll.
Der Datenschützer hat seinen Schlussbericht zum Swiss Pass bereits Anfang Januar dem VöV und dem SBB zugestellt, wie er bekanntgab. Bis Ende Februar müssen diese dem Datenschützer mitteilen, ob sie die Empfehlung und die Verbesserungsvorschläge annehmen. Wenn SBB und VöV die Empfehlung nicht akzeptieren, kann der Datenschützer das Verkehrsdepartement (Uvek) einschalten, wie der Datenschutzbeauftragte Walter auf Anfrage sagte. Die Verfügung, die das Uvek aussprechen kann, könnte in letzter Instanz vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Anfragen von Bürgern
Der oberste Datenschützer hatte sich den Swiss Pass genauer angeschaut, nachdem er viele Anfragen besorgter Bürger erhalten hatte. Der Swiss Pass war vor rund einem halben Jahr eingeführt worden. Seit dem 1. August gibt es für General- und Halbtaxabos statt des gewohnten blauen Kärtchens den roten Swiss Pass. Die Informationen zur Art des Abos und zum Ablaufdatum sind seither auf einem Chip gespeichert.
Der Swiss Pass war von Beginn weg immer wieder in die Kritik geraten, etwa wegen der Dauer der Billettkontrolle oder der automatischen Verlängerung der Abos. VÖV-Direktor Ueli Stückelberger sprach an einer Medienkonferenz im November von «gewissen Kinderkrankheiten und Anlaufschwierigkeiten». Diese seien aber «im normalen Bereich für ein solch grosses Projekt».
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