Der Bund will die Übertragung von Aids entkriminalisieren
Die Schweiz verfährt mit HIV-Positiven, die einen Sexualpartner anstecken, besonders streng. Nach internationaler Kritik ändert sie den Strafrechtsartikel, auf den sich die Gerichte abstützen.

Wer heute jemanden fahrlässig, vorsätzlich oder sogar böswillig mit dem Aids-Virus ansteckt, wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Künftig steht die Übertragung des Virus nur noch bei «gemeiner Gesinnung» unter Strafe. Die Begriffe «vorsätzlich» und «fahrlässig» wurden im revidierten Epidemiengesetz, das auch eine Änderung des Strafgesetzartikels 231 beinhaltet, gestrichen. Das Gesetz hätte Anfang 2013 in Kraft treten sollen. Wegen des Referendums, dessen Frist nächstens abläuft, werden die Stimmberechtigten jetzt voraussichtlich im Juni darüber entscheiden.