Der Bundesrat beschliesst Sanktionen gegen Syrien
Die Schweiz schliesst sich jenen Massnahmen an, welche die EU am 9. Mai verhängt hatte: Der Bundesrat hat heute eine Verordnung zu Sanktionen gegen Syrien erlassen.

Der Bundesrat erliess eine entsprechende Verordnung, die morgen in Kraft tritt, wie das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilt.
Die Sanktionen begründet er mit der seit rund zwei Monaten anhaltenden gewaltsamen Unterdrückung von friedlichen Protesten der Bevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte.
Klares Zeichen gesetzt
Der Bundesrat habe die Gewalt in Syrien schon verschiedentlich verurteilt, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien in Bern. Mit den Sanktionen habe er nun ein klares Zeichen gesetzt. Verbessere sich die Lage nicht, könnten die Sanktionen ausgeweitet werden.
Zu den am Mittwoch beschlossenen Sanktionen gehört ein Einreiseverbot gegen 13 Personen. Unter ihnen ist auch Maher al- Assad, der Bruder des Präsidenten. Er wird in der Sanktionsliste als Hauptanführer des gewaltsamen Vorgehens gegen die Demonstranten bezeichnet.
Präsident nicht betroffen
Der syrische Präsident Baschar al-Assad ist dagegen von den Sanktionen ausgenommen. Auch die EU hatte gegen ihn keine Massnahmen verhängt. Vor rund einer Woche liess sie allerdings verlauten, sie bereite nun auch Sanktionen gegen den Präsidenten vor.
Gegen die 13 anderen Exponenten des syrischen Regimes haben die EU und die Schweiz nicht nur Reise-, sondern auch Finanzsanktionen verhängt: Ihre Konten sind gesperrt. Personen und Institutionen, die entsprechende Vermögenswerte halten oder verwalten, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unverzüglich melden.
Export von Rüstungsgütern verboten
Weiter gilt ein Waffenembargo. Verboten ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern und Gütern, die für die Repression in Syrien verwendet werden könnten. Das Embargo werde zu keiner Änderung führen, hält das EVD fest. Die Schweiz habe schon seit über zehn Jahren kein Kriegsmaterial mehr nach Syrien exportiert.
In den vergangenen Monaten hat die Schweiz gegen verschiedene Regimes im arabischen Raum Sanktionsmassnahmen beschlossen. Betroffen sind neben Syrien die inzwischen abgesetzten Regimes von Tunesien und Ägypten sowie Libyen.
Kontensperrungen vor der EU
Rüstungsembargos gelten nur für Libyen und Syrien. Im Fall von Tunesien und Ägypten wurden ausschliesslich Finanzsanktionen beschlossen. Die Sperrung von Konten hatte die Schweiz im Fall von Ägypten, Libyen und Tunesien jeweils vor der EU verfügt.
An nicht-militärischen UNO-Sanktionen muss sich die Schweiz seit ihrem Beitritt beteiligen. Beschliesst die EU Sanktionen, entscheidet der Bundesrat, ob die Schweiz sich diesen anschliesst.
Insgesamt 830 Millionen eingefroren
Anfang Mai legte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey Zahlen zu den Geldern aus Nordafrika vor. Die bis dahin in der Schweiz gesperrten Vermögen beliefen sich demnach auf rund 830 Millionen Franken.
Der grösste Teil - rund 410 Millionen - stammt aus dem Umfeld des ehemaligen ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak. Auch aus Libyen tauchten beträchtliche Vermögenswerte auf. Seit Verhängung der Sanktionen gegen das Gaddafi-Regime Ende Februar wurden 360 Millionen gesperrt. Aus dem Umfeld des tunesischen Ex-Präsidenten Ben Ali wurden 60 Millionen eingefroren.
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