Der letzte Akt in der Nacktselfie-Affäre
Sacha Wigdorovits verhalf der Ex-Chatpartnerin von Geri Müller zu Medienkontakten. Jetzt steht der PR-Berater vor Gericht.

Heute – Dienstag – beginnt in Biel der Prozess gegen den PR-Berater Sacha Wigdorovits. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern wirft dem 67-jährigen Zürcher vor, er habe in der Sex-Selfie-Affäre rund um den ehemaligen Badener Stadtammann Geri Müller (59) auf illegale Weise mitgewirkt. Der Fall schlug im Sommer 2014 hohe Wellen.
Müller und die damals 33-jährige Frau N. W. hatten sich im Februar 2014 eher zufällig über Whatsapp kennen gelernt. Als sich der Aargauer Politiker zwei Monate später von ihr abzuwenden begann, eskalierte die Situation. Die Frau drohte ihm, seine Karriere zu zerstören, indem sie kompromittierendes Material von ihm an die Öffentlichkeit bringe. Zu diesem Zweck holte sich die Frau unter anderem Hilfe bei PR-Berater Wigdorovits. Im ersten Chat mit ihm schrieb sie, sie habe brisante Informationen, die den grünen Nationalrat und Stadtpräsidenten «für immer aus der Politik katapultieren» würden.
PR-Berater Sacha Wigdorovits wird in der Nacktselfie-Affäre als Beschuldigter in Biel vor Gericht stehen. Foto: PD
Die «Schweiz am Sonntag» machte vier Monate später publik, dass der Stadtammann Sex-Selfies aus dem Amtshaus verschickt habe, und zitierte auch aus Tonaufnahmen, welche N. W. ohne Müllers Wissen gemacht hatte. Der Presserat verurteilte die Publikation später scharf. Der Fall führte zudem zu Strafverfahren gegen die Frau und mehrere Journalisten sowie weitere Beteiligte.
Psychisch labile Frau ausgenutzt
W. ist im Juni 2016 mit einem Strafbefehl unter anderem wegen versuchter Nötigung und der illegalen Aufnahmen verurteilt worden. Vier weitere Beteiligte haben den Fall entweder mit einem Vergleich abgeschlossen, oder die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe fallen lassen.
Als Letzter bleibt noch PR-Berater Wigdorovits. Ihm wirft die Berner Staatsanwaltschaft im morgigen Prozess vor, er habe die Affäre genutzt, um seinen «politischen Gegner» Geri Müller zum Rücktritt von seinen politischen Ämtern zu bewegen. Wigdorovits und Müller sind in der Israel-Palästina-Frage Kontrahenten. Er habe im Hintergrund auf die «psychisch labile» Frau eingewirkt, ihr den Kontakt zu Chefredaktoren vermittelt, sie «zur weiteren Kooperation mit den Medien ermutigt» und schlussendlich von sich aus den Chef der Zeitung «Schweiz am Sonntag» kontaktiert, steht in der Anklageschrift.
Gutachter Daniel Jositsch entlastet Angeschuldigten
Zu diesem Zeitpunkt habe er die Frau aufgefordert, nun «keinen Rückzieher zu machen». Das alles sei eine versuchte Nötigung oder zumindest Anstiftung dazu, behauptet die Staatsanwaltschaft. Weiter habe er sich strafbar gemacht, weil er die illegalen Tonaufnahmen aufbewahrt und den Chefredaktor der «Schweiz am Sonntag» über den Inhalt informiert habe.
Rechtsprofessor und SP-Ständerat Daniel Jositsch hat zum Fall ein Gutachten verfasst. Für ihn ist klar: Eine Mittäterschaft in Bezug auf die versuchte Nötigung oder eine Anstiftung dazu seien «unzweifelhaft nicht bewiesen». Die Frau habe von Wigdorovits Hilfe erhalten, um den Kontakt zu den Medien herzustellen. Es gebe aber keine Hinweise, dass er an der Ausübung von Druck gegen Geri Müller beteiligt gewesen sei, schreibt Jositsch.
Eine Mittäterschaft in Bezug auf die versuchte Nötigung oder eine Anstiftung dazu seien «unzweifelhaft nicht bewiesen», sagt Daniel Jositsch.
Der Nötigungsvorwurf wirft auch Fragen auf, weil der Generalstaatsanwalt des Kantons Bern nach der Verurteilung von W. in einem Brief zum Verfahren gegen den PR-Berater schrieb: «Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass Wigdorovits bei der versuchten Nötigung beteiligt gewesen wäre.»
Damit widerspricht er seiner eigenen Staatsanwältin. Auf Anfrage sagt er, das sei eine Momentaufnahme gewesen, es hätten sich später neue Beweise ergeben. Valentin Landmann, Anwalt von Wigdorovits, winkt jedoch ab: «Es haben sich nach dem Brief des Chefs der Staatsanwaltschaft keine neuen Erkenntnisse ergeben. Alle Einvernahmen der Frau waren abgeschlossen.»
Wigdorovits bestreitet nicht, dass er die illegalen Tonaufnahmen aufbewahrt hat. Es gebe aber keine Beweise, dass er sie weitergegeben habe, schreibt Jositsch in seinem Gutachten. Der Chefredaktor der «Schweiz am Sonntag» sagte in seiner Einvernahme, der PR-Berater habe ihm «nie Tondokumente vorgelegt, gemailt oder anderweitig übergeben».
Erstellt: 18.11.2019, 17:54 Uhr
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