Die Schweiz hilft, gegen einen Toten zu ermitteln
Die Schweizer Justiz erleichtert es der russischen, einen Anwalt zu verurteilen, der in Haft umgekommen war. Die Bundesanwaltschaft leistet Moskau Rechtshilfe in einem umstrittenen Verfahren.

Opfer schuldig zu sprechen, ist falsch, ein Verfahren gegen Tote zu führen, ist illegal. Im vergangenen Sommer aber sprach ein Moskauer Gericht ein totes Opfer wegen angeblicher Steuerdelikte schuldig. Der posthum Verurteilte, Sergei Magnitski, war in Haft misshandelt worden. Nach 358 Tagen Dahinsiechen hinter Gittern starb der Anwalt, der aus Sicht des Schweizer Europarat-Berichterstatters Andreas Gross, «ein Anti-Korruption-Whistleblower» ist.
SP-Nationalrat Gross ist damit nicht allein: Die USA und andere Staaten haben Sanktionen gegen in den Fall Magnitski involvierte Russen, darunter Staatsangestellte, verhängt. Der russische Präsident Wladimir Putin schimpfte sofort auf das «imperiale Gehabe». Russland beschloss im Gegenzug, dass Amerikaner keine russischen Kinder mehr adoptieren dürfen.