Interview: «Wir klären ab, ob er das Geld zurückerstatten muss»
Vom Hassprediger Abu Ramadan hat seine Wohngemeinde nichts gewusst. Der zuständige SVP-Sozialvorsteher fordert nun Geld für Detektive und kritisiert den Bund.
Roland Lutz, in Nidau BE sind Sie für das Sozialwesen zuständig, was sagen Sie dazu, dass ein Hassprediger jahrelang in der Schweiz Sozialhilfegelder erhält? Das finde ich persönlich gar nicht gut. Die Sozialen Dienste in Nidau haben aber das bestmögliche gemacht. Der Sozialdienst kontrolliert jährlich alle Dossiers der Sozialhilfebezüger, die älter als ein Jahr sind. Das sind rund 500 Dossiers und eine Riesenarbeit. Die Bezüger müssen sich nochmals anmelden und ihr Konto offenlegen. Wenn wir merken, dass etwas nicht in Ordnung ist, wird die Person vorgeladen. Oft haben die Leute einen versteckten Nebenjob. Wenn wir keine Kenntnis davon haben, können wir nichts ausrichten. Uns war nicht bekannt, dass dieser Mann in einer Moschee Gewalt predigt und in Luxushotels übernachtet.
Wie konnte er jahrelang unbehelligt bleiben? Wir kontrollieren nur, wenn ein Verdacht da ist. Zu predigen ist noch kein Verbrechen. Wir haben zwar eines der strengsten Kontrollsysteme im Kanton Bern. Der Gemeinde steht aber nicht endlos Geld und Zeit zur Verfügung. Für eine bessere Überwachung mittels Detektiven bräuchte es mehr Geld vom Kanton. Mehr Kontrolle lag von Seite der Gemeinde nicht drin.

Wie konnte Ramadan überhaupt die C-Bewilligung erhalten? Voraussetzungen dafür sind gute Integration, dabei spricht Abu Ramadan keine der hiesigen Landessprachen. Ich kann mir das nicht erklären. Die zuständige Behörde scheint geschlafen zu haben. Unsere Gemeinde hat darüber aber sowieso keine Macht, denn die C-Bewilligung wird vom Kanton oder dem Bund ausgestellt. Bis vor kurzem wurde von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons keinen grossen Wert darauf gelegt, ob die Sozialhilfebezüger die Landessprache können oder nicht. Es ist relativ salopp gehandhabt worden. Wegen den strengeren Integrationsvorgaben des Kantons und des Bundes ist dies aber seit zwei, drei Jahren nicht mehr der Fall. Wenn ein Bezüger die Sprache nicht lernen will, wird er ganz klar sanktioniert. Ein Fall wie Abu Ramadan wird nicht mehr vorkommen.
Nach 20 Jahren in der Schweiz sollte er doch besser integriert sein? Der Mann kam 1998 als Flüchtling in die Schweiz und erhielt Asyl. Die Asylbewerber werden nicht gezwungen, einen Sprachkurs zu absolvieren. Vermutlich wollte er die Sprache auch nie lernen. Wie bereits angesprochen hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) früher keinen grossen Wert auf das Beherrschen der Landessprache gelegt. Die Gemeinde Nidau hat versucht, den Mann in den Arbeitsmarkt zu drängen, aber er war nicht vermittelbar.
Mittlerweile erhält Ramadan eine vorzeitige AHV-Rente. Muss er das bisher erhaltene Geld der Sozialhilfe zurückerstatten?
Wir werden nun im Nachhinein die rechtlichen Schritte abklären, ob er das Geld zurückerstatten muss. Zuerst muss ihm auch bewiesen werden können, dass er mit dem Predigen Geld verdient. Wenn er die Predigten unentgeltlich hielt, hatte er Anrecht auf Sozialhilfe.
Werden Leute wie er nun weniger Geld erhalten? Wir dürfen ihnen die Sozialhilfe nicht einfach streichen. Aber wenn solche Leute die Landessprachen nicht lernen wollen, werden sie weniger bekommen. Es sollte nicht die Aufgabe der Gemeinde sein, Sprachkurse zu bezahlen. Falls die Leute aber Interesse zeigen und wirklich einen Job suchen, kann die Gemeinde helfen. Aber wir verlangen, dass sie diese Kurse bestehen, so dass sie in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Dass die Bezüger die Sprache können, ist nun erste Priorität für den Sozialdienst der Gemeinde.
Wird künftig auch besser kontrolliert? Wir können nicht nur nach Hasspredigern suchen, wir haben noch andere Fälle. Aber es ist klar, ab heute wollen wir ein Auge darauf haben.
Video - Redaktion Tamedia-Journalist Kurt Pelda zum Fall Abu Ramadan
«Dieser Imam ist sehr schlau»: Der Tagesanzeiger.ch/Newsnet-Journalist im Interview. (Video: Lea Koch und Simon Knopf)
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