«Docteur d'Université» darf nicht Physik studieren
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert einem ehemaligen Studenten der ETH Zürich die erneute Immatrikulation. Er war bereits zweimal durchs Vordiplom gefallen – vor 44 Jahren.

«Es bestehe wohl kaum die Gefahr, dass die ETH mit ‹Scharen von Greisen› überschwemmt werde, die vor 40 Jahren eine nicht mehr existierende Prüfung zweimal nicht bestanden hätten.» Unter anderem mit diesem Argument kämpfte ein Mann im Pensionsalter für eine Immatrikulation an der ETH Zürich, wie aus einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht. Der Mann hatte sich in den Kopf gesetzt, Physik zu studieren. Doch die ETH Zürich verweigerte ihm im Jahr 2013 die Zulassung – denn er war schon einmal dort immatrikuliert, trat schon zweimal zum Vordiplom an und fiel ebenso häufig durch diese Prüfung. Das war im Jahr 1970 – und sei deshalb verjährt, fand der Mann.