Ein Bekenntnis zum ärztlichen Ethos
In einem bemerkenswerten Akt widersprechen die Schweizer Ärzte der Akademie den Medizinischen Wissenschaften. Zu Recht.

Wenn es um eine ethische Orientierungshilfe in der Medizin geht, treten Akademien der Wissenschaften und Ethikkommissionen auf den Plan. In vielen Ländern nehmen diese Gremien eine wertkonservative Rolle ein: Sie sehen sich als warnende Stimmen, die auch auf negative Aspekte von Entwicklungen hinweisen.
Nicht so in der Schweiz: Hier überbieten sich die Ethikkommission im Bereich Humanmedizin oder die Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) mit möglichst weitgehenden Liberalisierungsvorschlägen. Man muss kein Fortschrittsfeind sein, um dies zu hinterfragen. Denn wer, wenn nicht diese Gremien, sollen ethische Bedenken in den Diskurs einbringen? Bei der Sterbehilfe etwa hatte die SAMW vorgeschlagen, dass für ärztliche Suizidbeihilfe nicht mehr eine tödliche Krankheit vorliegen muss. Es genüge, dass der Patient «unerträgliches Leiden» empfindet.
Bemerkenswerterweise lehnen nun die Ärzte diese Richtlinien ab. Das ist zu begrüssen –aus Sicht der Mediziner wie mit Blick auf die Gesellschaft. So hätte eine Lockerung den Druck auf Ärzte erhöht, schneller das Todesmittel zu verschreiben. Das Kriterium «unerträgliches Leiden» ist so dehnbar, dass der Arzt kaum mehr jemandem die Suizidbeihilfe hätte verweigern können – auch wenn der Wunsch zum Beispiel aus einer vorübergehenden Krise heraus erfolgt. Problematisch ist zudem, dass die Richtlinien mithelfen, dem Suizid die Ausserordentlichkeit zu nehmen. Sterbehilfevereine bestreiten zwar vehement, dass dies den Druck auf Alte und Kranke erhöhe, den Suizid in Betracht zu ziehen, um niemandem zur Last zu fallen. Sie bleiben aber die Antwort schuldig, weshalb ein immer noch niederschwelligeres Angebot an Suizidbeihilfe zum Wohl der Gesellschaft sein soll.
Auch nach dem gestrigen Entscheid der Ärzteschaft steht die Selbstbestimmung am Lebensende nicht zur Disposition: Die Mediziner werden weiterhin Sterbehilfe leisten, wenn dies ein Patient mit einer zum Tod führenden Krankheit wünscht. Sie werden es aber weiterhin nur in solchen Ausnahmefällen tun. So, wie es ihrem Berufsethos entspricht.
Erstellt: 25.10.2018, 22:33 Uhr
Artikel zum Thema
Die Redaktion auf Twitter
Stets informiert und aktuell. Folgen Sie uns auf dem Kurznachrichtendienst.
Kommentare
Das Neuste Schweiz
Die Welt in Bildern

Gespenstische Stimmung: Ein Vogel fliegt während des letzten Vollmondes des Jahres über den Statuen der Katholischen Hofkirche in Dresden. (12. Dezember 2019)
(Bild: Filip Singer)
Mehr...
13 Kommentare