Keller-Sutters fragwürdiges Manöver
Es ist nicht Aufgabe des Bundesrats, nachträglich in eine Parlamentsdebatte einzugreifen. Daran sollte die Justizministerin erinnert werden.

Eigentlich sind die Spielregeln klar: Der Bundesrat verfasst eine Botschaft zu einer Volksinitiative, übergibt das Geschäft den eidgenössischen Räten – und greift nicht mehr in den parlamentarischen Prozess ein. So ist der Bundesrat bisher auch bei der Konzernverantwortungsinitiative vorgegangen: 2017 beantragte er dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.