Erläuterungen zu Sozialdetektiven müssen erneut korrigiert werden

Im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 25. November ist der Wurm drin. Die Erläuterungen enthalten einen weiteren Fehler.

Bei den Erläuterungen zu den Sozialdetektiven haben sich zwei Fehler eingeschlichen. (Symbolbild)

Bei den Erläuterungen zu den Sozialdetektiven haben sich zwei Fehler eingeschlichen. (Symbolbild) Bild: Keystone

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Im Abstimmungsbüchlein werden in einer Tabelle die Überwachungsmöglichkeiten von Sozialdetektiven mit jenen von Polizei und Nachrichtendienst verglichen. In der Bildlegende steht zu den Aufgaben des Nachrichtendienstes: «Terrorismus und gewalttätigen Extremismus bekämpfen.»

Das ist unzutreffend: Der Nachrichtendienst des Bundes darf bei gewalttätigem Extremismus keine genehmigungspflichtigen Überwachungsmassnahmen einsetzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, den Fehler in der elektronischen Fassung der Erläuterungen zu korrigieren, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Eine Korrektur der gedruckten Fassung ist nicht möglich, da diese schon verschickt ist. Die elektronische Version musste bereits einmal berichtigt werden. Damals ging es um falsche Zahlen zu den Verdachtsfällen bei der IV und zur Zahl der durchgeführten Observationen.

In einem Brief an den Bundesrat verlangt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) eine Stellungnahme zu den Fehlern. Bundeskanzler Walter Thurnherr hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um das Qualitätsmanagement bei den Erläuterungen zu verbessern. (sep/sda)

Erstellt: 21.11.2018, 14:32 Uhr

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