«Es ist einfacher, diese Menschen als Simulanten hinzustellen»
Die Zürcher Anwältin Caroline Bono setzt sich für Schleudertrauma-Patienten ein. Sie ist selber davon betroffen. Das Bundesgerichtsurteil treffe einmal mehr die Falschen, meint sie.
Schleudertrauma-Patienten haben künftig kein Anrecht auf Leistungen der IV. Was sagen Sie zum Bundesgerichtsurteil? Das Bundesgericht sagt, dass Hals-Wirbelsäule-Verletzte, bei denen keine« organischen Funktionsausfälle» nachgewiesen wurden, keine Leistungen der IV mehr erhalten werden. Diese Menschen werden gänzlich bei der Sozialhilfe landen. Dabei sollten Personen, die im Strassenverkehr unverschuldet verletzt werden, gar nie bei der IV landen. Es wäre Sache der Haftpflichtversicherer für den Erwerbsausfall dieser Unfallopfer aufzukommen. Tatsächlich muss dann aber die Krankenkasse, die IV und die Sozialhilfe für diese Menschen einstehen, das zahlt der Bürger. Kommt hinzu, dass bei vielen Verletzten primäre organische Schädigungen übersehen werden, das heisst, sie in Tat und Wahrheit gar keine Fälle ohne Organschäden sind.
Gibt es denn Untersuchungen, in denen die Organverletzung nachweisbar wäre? Mit einer Kombination von Neurootologie (Messung von Hirnströmen), von funktioneller bildgebender Diagnostik und manueller Diagnostik, wie es in Deutschland gemacht wird, könnte man hundertprozentig Scheininvalide von wirklich verletzten Menschen unterscheiden. Warum lassen die Versicherungen und die Gutachter diese Untersuchungen dann durchs Band nicht durchführen? Ich behaupte, weil sich das Bild dann umkehren würde und es offensichtlich würde, wie viele Verletzte um die ihnen zustehenden Leistungen gebracht würden und sich damit die Haftpflichtversicherer an den Sozialwerken «bereichern».