Nachhilfe für Politiker: Wann geht ein Flirt zu weit?
Die Verwaltungsdelegation erklärt den Parlamentariern die Unterschiede zwischen Flirt und Belästigung.

Stalking-Vorwürfe gegen CVP-Nationalrat Yannick Buttet brachten die Debatte über sexuelle Belästigung auch ins Bundeshaus. Nun hat die Verwaltungsdelegation zwei Massnahmen beschlossen:
- Die Ratsmitglieder können sich bei «Anliegen im Zusammenhang sexueller Belästigung» an die Präsidien ihrer Fraktionen wenden.
- Das Parlament beauftragt eine externe Beratungsstelle, an die sich die Parlamentsmitglieder «in Bezug auf Fragen rund um sexuelle Belästigung» wenden können.
- Ausserdem ruft die Verwaltungsdelegation den Parlamentariern die Unterschiede zwischen Flirt und sexueller Belästigung in Erinnerung.
Die «Notiz an die Ratsmitglieder» verweist auf die Definition von sexueller Belästigung, wie sie im Ratgeber der Eidgenossenschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer enthalten ist. Demnach ist sexuelle Belästigung «jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden und von Einzelpersonen oder Gruppen ausgehen. Entscheidend ist nicht die Wahrnehmung der aktiven Person, sondern diejenige der Person, an die das Verhalten gerichtet ist».
Anschliessend werden Unterschiede zwischen Flirt und sexueller Belästigung aufgelistet. Sexuelle Belästigung sei eine einseitige, unerwünschte und beleidigende Annäherung, ein Flirt hingegen eine gegenseitige, erwünschte Entwicklung, heisst es in der Notiz.
Video: Politikerinnen äussern sich zum Fall Buttet
Vom Parlament mit der Beratung der Parlamentarier beauftragt wurde die Fachstelle für Mobbing und Belästigung. Vereinbart wurde ein Mandat, das vorerst auf ein Jahr befristet ist und Grundkosten von 3600 Franken auslöst. Es handle sich um einen Versuch, sagt Parlamentssprecher Mark Stucki auf Anfrage. In einem Jahr werde sich die Frage stellen, ob die Dienstleistung in Anspruch genommen worden sei und ob sie sich bewährt habe.
Dass parlamentsintern die Fraktionspräsidenten als Ansprechstellen definiert wurden, begründet Stucki damit, dass in Unternehmen die Vorgesetzten eine wichtige Rolle bei unangemessenem Verhalten spielen würden. Da die Parlamentarier keine Vorgesetzten hätten, würde es sich anbieten, den Fraktionspräsidien entsprechende Aufgaben zuzuweisen.
Bei den Fraktionspräsidenten handelt es sich derzeit mehrheitlich um Männer: Thomas Aeschi (SVP), Beat Walti (FDP), Roger Nordmann (SP), Filippo Lombardi (CVP), Balthasar Glättli (Grüne) und Tiana Moser (Grünliberale). Die Verwaltungsdelegation besteht aus den Präsidenten und Vizepräsidenten der beiden Parlamentskammern. Mit Karin-Keller Sutter (FDP), Isabelle Moret (FDP), Marina Carobbio (SP) und Géraldine Savary (SP) ist die Delegation mehrheitlich mit Frauen besetzt. Ausserdem gehören ihr Dominique de Buman (CVP) und Jean-René Fournier (CVP) an. Die Beschlüsse der Verwaltungsdelegation seien in Absprache mit den Fraktionspräsidenten erfolgt, heisst es in der Notiz zuhanden der Parlamentarier.
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