Für notorische Schwarzfahrer wird es eng
Das Parlament stimmt einem zentralen Schwarzfahrer-Register zu. Uneinig sind sich die Räte hingegen bei der Frage, ob Betteln in Bahn und Bus verboten gehört.

Wer im Zug oder Bus ohne Billett erwischt wird, soll künftig in einem zentralen Register erfasst werden. Regelmässige Schwarzfahrer sollen dadurch schärfer bestraft werden können. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen.
Bus-, Bahn- und andere Transportunternehmen haben zwar schon heute die Möglichkeit, von Wiederholungstätern höhere Zuschläge zu verlangen. Das können sie aber nur, wenn sie Informationen über die Schwarzfahrer sammeln, wie Kommissionssprecher René Imoberdorf (CSP/VS) sagte.
Das Parlament will dem Branchenverband der Transportunternehmen deshalb erlauben, ein zentrales Schwarzfahrer-Register zu betreiben. Die Daten müssten nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn die betroffene Person die Zuschläge bezahlt hat und während dieser Zeit nicht mehr ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurde.
Der Bundesrat hatte ursprünglich den Transportunternehmen nur erlauben wollen, Daten über Schwarzfahrer unter sich auszutauschen. Der Nationalrat sprach sich jedoch für ein zentrales Schwarzfahrer-Register aus. Diesem Vorschlag schloss sich der Ständerat am Montag einstimmig an.
Umstrittenes Bettelverbot
Nicht einig sind sich die Räte hingegen beim Bettelverbot im öffentlichen Verkehr. Heute entscheidet das Bahnunternehmen, ob es Betteln zulässt oder nicht. Der Nationalrat möchte hierzu eine einheitliche Regelung schaffen: Betteln in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und auf Bahnhofgebiet soll gebüsst werden können.
Das geht dem Ständerat jedoch zu weit. Die Regelung solle den Unternehmen überlassen werden, sagte Imoberdorf. Auf Antrag eine Busse erhalten soll deshalb nur, wer entgegen den Benützungsvorschriften bettelt, findet der Ständerat. Er folgte damit dem bundesrätlichen Vorschlag.
Angenommen hat der Ständerat indes eine Motion der nationalrätlichen Verkehrskommission zur Transportpolizei. Für die Überprüfung von Personalien und die Identifizierung von Personen soll diese künftig online auf dieselben Personendaten zugreifen können, welche auch dem Grenzwachtkorps zur Verfügung stehen.
Dadurch soll die Identität rascher geklärt werden können. Der Nationalrat hat der Motion bereits zugestimmt; der Bundesrat muss nun eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen.
Anpassung an EU-Vorschriften
Einstimmig gutgeheissen wurden im Ständerat zudem mehrere Gesetzesänderungen, mit denen das Schweizer Recht an neue Vorschriften der EU für Strassentransportunternehmen angepasst wird. Neu müssen die Unternehmen auch für Lastwagen zwischen 3,5 und 6 Tonnen Gesamtgewicht eine Zulassungsbewilligung beantragen. Von der Pflicht befreit sind nur noch Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen.
Transporteure, die gegen die Lizenzvorschriften verstossen, sollen mit einer Busse bis zu 100'000 Franken bestraft werden können - statt wie bisher mit bis zu 10'000 Franken. Ferner will die Schweiz die Bezeichnung «Verkehrsleiter» einführen, da diese in EU-Verordnungen eine wichtige Rolle spielt. Der Verkehrsleiter oder die Verkehrsleiterin ist die verantwortliche Person eines Unternehmens beim Antrag für die Zulassung als Strassentransportunternehmen.
Über die Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes muss nun wegen der Uneinigkeit beim Bettelverbot erneut der Nationalrat befinden. Die Änderungen am Gesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen sind bereit für die Schlussabstimmung.
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