Funda Yilmaz soll nun doch eingebürgert werden
Die abgelehnte Einbürgerung der jungen Türkin sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Jetzt bekommt die 25-Jährige offenbar eine zweite Chance.
Im Fall der umstrittenen Nichteinbürgerung einer jungen Türkin in Buchs AG zeichnet sich ein Ausweg ab. Der Gemeinderat beantragt dem Gemeindeparlament nun doch, die in der Schweiz geborene 25-jährige Frau einzubürgern. Der Fall löste viel Kopfschütteln aus.
Seit der Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs sei der «Eindruck entstanden», dass sich die Gesuchstellerin besser in der Schweiz integriert habe, als sie dies bei den beiden Gesprächen mit der Einbürgerungskommission aufzuzeigen vermocht habe. So begründet der Gemeinderat seinen Antrag auf die Einbürgerung. Im Mai hatte er sich gegen das Gesuch ausgesprochen.
Gemeindeammann Urs Affolter (FDP) schloss bereits im Juli in einem Interview mit der «Aargauer Zeitung»nicht aus, dass Fehler gemacht worden seien. Der Einwohnerrat (Parlament) wird an seiner Sitzung vom 18. Oktober erneut entscheiden, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Traktandenliste hervorgeht.
Kleinliche Fragen
Der Fall der jungen Frau löste ein grosses Echo in den Medien aus und schob eine erneute Diskussion über das Einbürgerungsverfahren an. Die Tiefbauzeichnerin hatte vor der Einbürgerungskommission kleinliche Fragen beantworten müssen. Die Frau erfülle «die Voraussetzung der erfolgreichen Integration nicht», befand die Kommission.
Die Einbürgerungswillige zog ihr Gesuch nicht zurück und verlangte einen Entscheid durch den Einwohnerrat. Dieser lehnte das Gesuch auf Antrag des Gemeinderat am 20. Juni mit 20 zu 12 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.
Keine Fehler im Staatskundetest
Im schriftlichen Staatskundetest hatte die Türkin alle Fragen richtig beantwortet, jedoch bei den beiden Einbürgerungsgesprächen gepatzt. Bei den 92 Fragen ging es etwa darum, ob die Frau bei einem Grossverteiler oder im Dorflädeli einkaufe.
Bei einer weiteren Frage sollte sie einen typischen Schweizer Sport nennen. Die Gesuchstellerin sagte «Ski». Die Kommission wollte jedoch «Schwingen und Hornussen» hören. Die «Schweizer Illustrierte» veröffentlichte die Protokolle der Gespräche.
Beim Aargauer Regierungsrat liegt derzeit eine Beschwerde der Türkin gegen den negativen Entscheid des Einwohnerrats. In ähnlichen Fällen wies der Regierungsrat in der Regel das Gesuch zum Neuentscheid an die Gemeinde zurück – oder sicherte der Person im zweiten Anlauf das Gemeindebürgerrecht direkt zu.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch