Gefährliche Gewalttäter ausgeschafft und freigelassen
Verwahrte kommen in ihrem Herkunftsland meistens umgehend frei, obwohl sie in der Schweiz als gemeingefährlich gelten. Wie ist das möglich?

Fälle wie der folgende waren in der Schweiz bisher nicht bekannt: Im Kanton Bern ist ein gefährlicher Straftäter aus der Verwahrung direkt in sein Heimatland ausgeschafft und dort auf freien Fuss gesetzt worden. Die unmittelbare Rückreise war die Bedingung für die Entlassung. Eine Entlassung in der Schweiz wäre nicht infrage gekommen, weil die Behörden zur Ansicht gelangten, dass der Mann hier eine Gefahr für die Öffentlichkeit dargestellt hätte.
Der Fall liegt bereits drei Jahre zurück, ist bisher aber nie ans Licht gelangt. Markus D’Angelo von der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Bern bestätigt entsprechende Informationen, die dem TA vorliegen. «Ja, eine Person wurde aus der Massnahme der Verwahrung bedingt entlassen – unter der Bedingung der unmittelbaren Rückreise in ihr Heimatland.»