Genfer Gefangene dürfen wieder in den Ausgang
Nach dem Mord an der Sozialtherapeutin Adeline M. strich die Genfer Sozialdirektion alle Freigänge für Häftlinge. Letzte Woche wurde die Massnahme – in aller Stille – für ungefährliche Gefangene wieder aufgehoben.

Genfer Häftlinge, die als nicht gefährlich eingestuft werden, erhalten wieder Freigänge. Ihnen waren Mitte September nach dem Tötungsdelikt an der Genfer Sozialtherapeutin Adeline M. alle Ausgänge gestrichen worden. Die Lockerung des Verbots trat bereits am vergangenen Mittwoch in Kraft, wie die Genfer Sicherheitsdirektion erklärte. Sie bestätigte damit einen Bericht der Westschweizer Zeitung «Tribune de Genève».
Die rund 130 als gefährlich eingestuften Häftlinge im Kanton Genf hingegen bleiben hinter Gitter und erhalten keinen Ausgang, wie ein Sprecher erklärte. Diese Gefangenen müssen bis mindestens nächstes Jahr auf Freigänge warten. Erst im Schlussbericht zum Tötungsdelikt an der Genfer Sozialtherapeutin werden die neuen Regelungen zu begleiteten Freigängen formuliert sein.
Ausgenommen von den lockeren Ausgangsregeln sind auch Häftlinge im Zentrum La Pâquerette. Der mutmassliche Mörder der Sozialtherapeutin war in dieser Anstalt untergebracht.
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