Goldene Fallschirme für Beamte, aber nicht für Manager
Der Bundesrat will seinem Personal weiterhin Abgangsentschädigungen zusprechen. Bei Aktiengesellschaften sollen sie unzulässig werden.

In der Frühjahrssession wird sich das Parlament sowohl mit Beamten- als auch mit Managerlöhnen befassen. Für börsenkotierte Aktiengesellschaften sollen die Vergütungsvorschriften wesentlich verschärft werden. Im Visier haben die Politiker unter anderem die berühmt-berüchtigten goldenen Fallschirme für gescheiterte Firmenbosse: Nach dem Willen des Bundesrates und der vorberatenden Ständeratskommission sind Abgangsentschädigungen künftig im Grundsatz «unzulässig». So steht es im indirekten Gegenvorschlag zu Thomas Minders Volksinitiative gegen die Abzockerei, mit dem sich der Ständerat in der Frühjahrssession beschäftigen wird.