Gotthardgegner fürchten EU-Richter
Im Parlament bahnt sich ein Entscheid für einen neuen einspurigen Gotthardtunnel an. Kritiker warnen aber vor Gerichtsentscheiden, die dem Alpenschutz zuwiderlaufen.

Die Befürworter der zweiten Gotthardröhre haben gestern ihren ersten Erfolg im Parlament errungen. Mit 7 zu 6 Stimmen sprach sich die ständerätliche Verkehrskommission für die entsprechende Vorlage des Bundesrates aus. Das neue Bauwerk soll es ermöglichen, den bestehenden Strassentunnel von 1980 wie erforderlich zu sanieren, ohne dass es zum Verkehrskollaps kommt. Zwar verbietet es die Verfassung, für den Auto- und Lastwagentransit zusätzlichen Platz zu schaffen. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit ist aber der Ansicht, dass das Gotthardprojekt den Alpenschutz nicht verletzt: Sie will gesetzlich festschreiben, dass beide Röhren nach der Sanierung nur je einspurig befahren werden dürfen. Die Verkehrskapazität bleibe damit auf dem heutigen Stand.