In der UBS-Affäre wird eine PUK immer unwahrscheinlicher
Die Chancen einer Parlamentarischen Untersuchungskommission zur Finanzmarktkrise und der UBS-Affäre sind stark gesunken. Die CVP und die FDP stellen sich dagegen, ebenso das Ständeratsbüro.

Das Büro des Ständerates empfiehlt dem Rat mit 4 zu 1 Stimmen, die Einsetzung einer PUK abzulehnen, wie Ständeratspräsidentin Erika Forster (FDP/SG) am Dienstagabend vor den Medien sagte. Die Mehrheit sei zum Schluss gekommen, dass der Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) umfassend und differenziert sei.
Der Entscheid liegt nun bei den Räten. Der Nationalrat entscheidet am Mittwoch kommender Woche, der Ständerat am darauffolgenden Montag. Es zeichnet sich jedoch immer deutlicher ab, dass eine PUK in der kleinen, von den Mitteparteien dominierten Kammer keine Mehrheit finden dürfte.
Nur SP, Grüne und SVP für PUK
Nach Veröffentlichung des GPK-Berichts am Montag forderten nur die SP, die Grünen und die SVP eine PUK. Die FDP sprach sich dagegen aus. Am Dienstag bezog auch die CVP Stellung. Sie lehnt eine PUK ebenfalls ab; laut dem Fraktionssekretariat fiel der Entscheid mit Zweidrittelsmehr.
Halten sich die FDP- und CVP-Vertreter an diese Vorgaben, wird es keine PUK geben. Damit eine PUK eingesetzt werden könnte, müssten beide Räte zustimmen.
Empfehlung 19 im Fokus
Von den Mitgliedern des Ständeratsbüros sprach sich lediglich Simonetta Sommaruga (SP/BE) für eine PUK aus. SVP-Ständerat Maximilian Reimann (AG) hatte an der Sitzung nicht teilgenommen, hätte aber laut Forster gegen eine PUK gestimmt.
Sommaruga begründete ihre Forderung nach einer PUK vor den Medien damit, dass noch Handlungsbedarf bestehe. Dies hätten auch die GPK zum Ausdruck gebracht, und zwar insbesondere in einer ihrer Empfehlungen an den Bundesrat. Es handelt sich um die «Empfehlung 19».
Neutrales Expertengremium?
Darin fordern die GPK den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass der bankinterne Umgang der UBS mit der Subprime-Krise aufgearbeitet wird. Weiter soll Transparenz geschaffen werden bezüglich des Verzichts auf strafrechtliche Schritte gegen das frühere UBS-Management.
Schliesslich soll der Bund in die Lage versetzt werden, Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsräte in die Wege zu leiten. Einer «völlig unabhängigen Aufarbeitung» komme hohe Priorität zu, halten die GPK fest. Diese sei beispielsweise durch ein neutrales Expertengremium zu gewährleisten.
Weitere GPK-Abklärungen?
Einen «gewissen Handlungsbedarf» sehen auch die Gegner einer PUK, wie Forster sagte. Das Ratsbüro habe lange und intensiv über Empfehlung 19 diskutiert. Es sei zum Schluss gekommen, dass die GPK zu diesen Fragen weitere Abklärungen treffen sollte.
Sommaruga stellt sich dagegen vor, dass eine PUK eingesetzt werden könnte, um genau zu diesen Punkten eine Untersuchung durchzuführen. Es gehe insbesondere darum, die Beziehungen zwischen dem Bundesrat und der UBS sowie zwischen der Finanzmarktaufsicht und der UBS genauer zu untersuchen, sagte Sommaruga.
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