Ja zum Bausparen im Ständerat
Der Ständerat hat mit 20 zu 15 Stimmen beschlossen, auf den indirekten Gegenentwurf zur Bausparinitiative und zur Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» einzutreten.

Die Idee: Wer Wohneigentum erwerben will, soll steuerlich begünstigt bausparen können. Konkret sieht der Gegenvorschlag vor, dass Haushalte von ihren Einlagen auf ein Bausparkonto jährlich 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Dies sollen sie während höchstens zehn Jahren tun dürfen. Spätestens fünf Jahre danach müssen sie dann ein Eigenheim kaufen. Ansonsten müssen sie Steuern nachzahlen.
Argumenten der Bürgerlichen zugestimmt
Die Argumente aus dem bürgerlichen Lager, wonach die Wohneigentumsquote in der Schweiz tief und deshalb Wohneigentumserwerb gefördert werden sollte, gewannen im Plenum – insbesondere auch, weil es ein Verfassungsauftrag sei.
Ordnungspolitische Bedenken, wonach mit weiteren Steuerabzügen das Steuersystem komplizierter werde, wurden vom Tisch gewischt. Dick Marty (FDP/TI) drückte sein Unverständnis dafür aus, dass der Ständerat, die Vertretung der Kantone, einen Gesetzesentwurf diskutiere, dem 22 Kantone in der Vernehmlassung nichts Gutes abgewinnen konnten.
Vor das Volk – Ja oder Nein?
Auch taktische Gründe wurden in der Eintretensdebatte der kleinen Kammer vorgebracht. Rolf Schweiger (FDP/ZG) hält den indirekten Gegenvorschlag zu den Bauspar-Initiativen auch nicht für eine «ideale Lösung». Da aber der Nationalrat beide Initiativen gutgeheissen habe und das Volk ihm folgen könnte, sollte dem indirekten Gegenvorschlag zum Erfolg verhelfen werden. Sollte dieser im Parlament durchkommen, haben beide Initiativkomitees den Rückzug ihrer Volksbegehren in Aussicht gestellt.
Robert Cramer (Grüne/GE) fürchtet genau deshalb die Einführung des Bausparens durch die Hintertüre. 1999 und 2004 habe das Volk ähnliche Vorlagen versenkt. Mit dem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe werde nun das Volk umgangen, kritisierte er. Denn nur wenn das Referendum ergriffen werde, könne das Volk in diesem Fall seine Meinung kund tun.
Argumente, wonach heute junge Leute und Familien es gar nicht vermögen, jährlich 10'000 oder bei Verheirateten 20'000 Franken auf die Seite zu legen, überzeugten die Ratsmitglieder aus dem bürgerlichen Lager nicht.
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