«Jeder Fall, der die Schweiz beschäftigt, ist wichtig»
9 von 13 Urteilen des Bundesgerichts hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte umgestossen. Völkerrechtler Oliver Diggelmann sagt, warum er «trotz ärgerlicher Urteile» einen Austritt für abwegig hält.
Die Zahl der Bundesgerichtsurteile, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kassiert hat, hat 2013 einen Höchststand erreicht. Sind die Richter in Strassburg strenger geworden, oder missachtet das Bundesgericht die Europäische Menschenrechtskommission (EMRK) ?
Bei isolierter Betrachtung mögen die Zahlen von 2013 solche Schlüsse nahelegen. Vor allem, wenn man sie jenen von 2012 und 2011 gegenüberstellt. Der Eindruck relativiert sich aber stark, wenn man weiss, dass es nur gerade in 2 bis 3 Prozent aller Beschwerden überhaupt zu einem Urteil kommt. Fast alle Fälle sind unzulässig oder sogenannt offensichtlich unbegründet. Ausserdem wurde auch in früheren Schweizer EGMR-Fällen in gut zwei Dritteln der Fälle eine Verletzung festgestellt. Das entspricht dem Verhältnis im Jahr 2013.