Kommissionsgeheimnis verletzt – und dann?
Christa Markwalder hat einen vertraulichen Bericht des Bundesrats an eine Lobbyistin weitergereicht. Was der FDP-Nationalrätin damit droht.

Als Kommissionsmitglieder geniessen Parlamentarier einen bevorzugten Zugang zu Informationen der Bundesverwaltung. Umgekehrt sind sie an das Kommissions- und an das Amtsgeheimnis gebunden. Das bedeutet: Was sie durch Kommissionsgeschäfte erfahren, dürfen sie nicht publik machen.
Verstossen Politiker gegen die entsprechenden Vorschriften, kann dies ein Disziplinarverfahren zur Folge haben. In besonders schweren Fällen ist auch die Eröffnung eines Strafverfahrens denkbar. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen aber, dass die Hürden auch nur für einen Rüffel hoch sind.