Kraftwerke im Naturschutzgebiet
Der Nationalrat will den Bau von Kraftwerken in schützenswerten Landschaften erleichtern. Umweltverbände befürchten, dass künftig jeder Gebirgsbach zur Energiegewinnung genutzt wird.

Für den Nationalrat ist die Nutzung erneuerbarer Energien von nationalem Interesse. Die Behörden müssen demnach künftig das nationale Interesse am Bau von Windturbinen, Solaranlagen oder Wasserkraftwerken gleich hoch gewichten wie den Erhalt geschützter Landschaften. Ab einer bestimmten Grösse, die der Bundesrat noch festlegen wird, soll der Bau von Windturbinen oder Wasserkraftwerken auch dann möglich sein, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in eine Landschaft von nationaler Bedeutung handelt. Selbst wenn eine Energieanlage die festgelegte Mindestgrösse nicht erreicht, kann ihr künftig ein nationales Interesse zuerkannt werden. Der Bundesrat darf gemäss Nationalrat eine Bewilligung erteilen, wenn die Energieanlage einen zentralen Beitrag zur Versorgung leistet, zudem muss der Standortkanton den entsprechenden Antrag stellen.