«Man kann das auch als Powerplay anschauen»
Juristen der EU stufen den «Inländervorrang light» als nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar ein. Dessen Befürworter widersprechen.

Ein internes Papier der EU sorgt für Aufregung in der Debatte über die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative. Der vom Nationalrat beschlossene «Inländervorrang light» soll in verschiedenen Punkten dem Personenfreizügigkeitsabkommen widersprechen, heisst es in dem von Juristen der EU verfassten Dokument laut dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Der Sender erhielt das Papier nach eigenen Angaben zugespielt.
In dem Papier stören sich die Juristen der EU offenbar weniger an der möglichen Pflicht zur Meldung offener Stellen an die Arbeitsvermittlungszentren (der sogenannten Stufe zwei) als an jenen Bestimmungen, wonach der Bundesrat bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen Massnahmen zur Beschränkung der Einwanderung aus der EU beschliessen könnte (Stufe drei). Nach dem Willen des Nationalrats sollen solche Massnahmen, soweit sie der Personenfreizügigkeit widersprechen, dem im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehenen Gemischten Ausschuss vorgelegt werden, in dem sowohl die Schweiz als auch die EU vertreten sind. Die EU-Juristen stellen sich aber offenbar auf den Standpunkt, dass der Gemischte Ausschuss keine Massnahmen genehmigen könne, die gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstiessen.
«Dafür ist der Gemischte Ausschuss da»
Nationalrat Kurt Fluri (FDP, SO), einer der Architekten des «Inländervorrangs light», kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. Das Personenfreizügigkeitsabkommen selber sehe die Möglichkeit vor, dass der Gemischte Ausschuss einvernehmlich entsprechende Massnahmen genehmigen könne. «Dafür ist der Gemischte Ausschuss da.»
Auch wenn die Juristen der EU offensichtlich zu einem anderen Schluss gekommen sind, heisst dies noch lange nicht, dass sich ihre Meinung innerhalb der EU durchsetzen wird. Entscheidend ist, welche Haltung die politischen Instanzen – also die EU-Kommission und letztlich die Mitgliedsstaaten – einnehmen. Mit Hinblick auf das dem SRF zugespielte Papier sagt Fluri deshalb: «Man kann das auch als Powerplay anschauen.» Man wisse ja, dass das Thema Personenfreizügigkeit auch in der EU nicht unumstritten sei. Vielleicht stecke deshalb auch die Absicht dahinter, einem Ausufern der Diskussion vorzubeugen, so Fluri.
Im Hinblick auf die Diskussion im Ständerat – dessen Staatspolitische Kommission beugt sich derzeit über die Vorlage – sagt Fluri, das Papier zeige, wie sensibel die Juristen der EU reagierten. Eine weitere Verschärfung der Stufe drei durch den Ständerat hält er deshalb für ausgeschlossen. Mehr Spielraum bestehe bei der Verschärfung der Stufe zwei. Doch eine solche gehe zulasten der Wirtschaft und werde den Kontrollaufwand erhöhen.
Der Aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth zeigt sich ob der Einschätzung der EU-Juristen nicht überrascht. Er sieht sie vielmehr als Bestätigung dafür, dass der Inländervorrang light schon an der Grenze dessen ist, was im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens möglich ist. «Die Reaktion der EU zeigt, dass der Vorschlag des Nationalrats schon sehr weit geht», sagt Wermuth, der sich auch daran stört, dass der Inländervorrang light mehrheitlich als sehr zahnlos eingeschätzt wurde. Eine Änderung der in dem internen EU-Papier kritisierten Punkte hält Wermuth nicht für zwingend. Solange man das Abkommen nicht gefährde, dürfe man durchaus auch eigenständige Interpretation eines Abkommens vertreten. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.10.2016, 17:03 Uhr
Artikel zum Thema
Die Redaktion auf Twitter
Stets informiert und aktuell. Folgen Sie uns auf dem Kurznachrichtendienst.
Kommentare
Das Neuste Schweiz
Die Welt in Bildern

In luftiger Höhe: Ein Paraglider schwebt bei traumhaftem Wetter im Oberallgäu am Mond vorbei. (16. Februar 2019)
(Bild: Filip Singer)
Mehr...
281 Kommentare