Mörgeli vs. Uni: «Das kann Jahre dauern»
Christoph Mörgeli wurde von der Uni Zürich gekündigt und per sofort freigestellt. Den Entscheid kann er anfechten – und unter Umständen sogar mit einer Abfindung rechnen, sagt der Arbeitsrechtler.
«Christoph Mörgeli wird wohl Rekurs einreichen», sagt sein Anwalt Valentin Landmann auf Anfrage von Redaktion Tamedia. Dazu hat der freigestellte Leiter des medizinhistorischen Museums 30 Tage Zeit. Zuständig ist die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen. Diesen Entscheid wiederum kann Mörgeli bis ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weiterziehen. Der St. Galler Arbeitsrechtler Thomas Geiser bestätigt auf Anfrage von Redaktion Tamedia das beschriebene Vorgehen.