Nach dem Bund die Kantone – Autopendler an die Kasse
3000 Franken Obergrenze für den Pendlerabzug. Das sieht der Bund vor. Damit hat es sich bei den geringeren Steuerabzügen aber noch nicht.

Was die Kantone Bern und St. Gallen beschlossen haben, könnte bald zum landesweiten Standard werden: begrenzte Steuerabzüge für Pendler. Stimmt das Volk am 9. Februar der Bahnfinanzierungsvorlage Fabi zu, dürfen Pendler nur noch maximal 3000 Franken Fahrkosten abziehen – allerdings nur bei der direkten Bundessteuer. Vieles deutet aber darauf hin, dass etliche Kantone nachziehen werden.