Parlament will «Schwangerschaften auf Probe» verhindern
Künftig sollen in vitro gezeugte Embryos noch im Reagenzglas auf Chromosomenstörungen – beispielsweise Trisomie 21 – getestet werden können. Der Ständerat hat seinen Widerstand aufgegeben.

Einig waren sich National- und Ständerat bisher erst, dass Embryonen künftig bei einer künstlichen Befruchtung auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden dürfen. Offen war aber, wie vielen von jährlich rund 6000 Paaren diese Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt werden soll. Der Ständerat war bisher der Meinung, dass die PID nur angewendet werden darf, wenn bei einem Paar eine familiäre Vorbelastung für eine unheilbare, schwere Erbkrankheit besteht. Nachdem der Nationalrat im Juni deutlich weiter ging, hat sich gestern auch der Ständerat der liberalen Haltung angeschlossen. Künftig sollen im Reagenzglas erzeugte Embryonen nicht nur auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden dürfen, sondern auch auf chromosomale Anomalien. Mit diesem Aneuploidie-Screening können etwa Embryonen mit Trisomie 21 eruiert werden, die zum Downsyndom führt.