Polizei lässt Frau nicht bei Dignitas sterben
Eine 67-jährige Frau konnte bei der Sterbebegleitung durch Dignitas nur die Hälfte des Narkosemittels Natrium-Pentobarbital einnehmen. Dann nahm das Prozedere einen unvorhergesehenen Lauf.

Am 2. August hat die Sterbebegleitungsorganisation Dignitas in ihrer Liegenschaft in Pfäffikon ZH zwei Sterbebegleitungen mit je zwei Sterbebegleitern durchgeführt. Die erste Suizidhilfe um 9 Uhr verlief ohne Komplikation. Die Person nahm das Natrium-Pentobarbital (NaP) ein und starb nach über einer Stunde. Bei der zweiten Suizidhilfe am Mittag dagegen kam es zu einem Zwischenfall. Wie Dignitas in einer gestern verschickten Mitteilung schreibt, habe sich die Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster rechtswidrig in die Freitodbegleitung eingemischt.