Rassismus-Urteil trägt Schweiz Rüge ein – Armenier «enttäuscht»
Überraschender Entscheid in Strassburg: Die Schweiz hat mit dem Rassismus-Urteil im Fall Dogu Perinçek dessen Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt. Die Gesellschaft Schweiz-Armenien nimmt gegenüber Redaktion Tamedia Stellung.
Die Schweiz hat laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Verurteilung des türkischen Nationalisten Dogu Perinçek wegen Rassendiskriminierung das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt. Perinçek bestreitet den Völkermord an den Armeniern.
Dogu Perinçek, Präsident der türkischen Arbeiterpartei, hatte 2005 bei mehreren Reden in der Schweiz den Genozid von 1915 bis 1917 an den Armeniern im Osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet. Die Waadtländer Justiz verurteilte ihn dafür wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe.