Rechtsstaat statt Effizienz
Eine Revision bei Strafbefehlen ist notwendig.
Meinung

Ankläger und Richter zugleich: Meistens erledigt die Staatsanwaltschaft die Gerichtsfälle, ohne überhaupt vor Gericht zu gehen.
Keystone
Schweizer Gerichte verhandeln immer weniger Strafprozesse. In neun von zehn Fällen erledigt die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit einem Strafbefehl. Der Grund für diese Entwicklung ist eine Gesetzesänderung: Die Strafverfolger dürfen seit einigen Jahren Strafen bis zu sechs Monaten verhängen. Vorher lag ihre Strafkompetenz halb so hoch.