Renitente Spitäler und Ärzte meiden
Dass es immer noch keine Mindestfallzahlen für gefährliche Operationen gibt, liegt am schweizerischen Föderalismus.
Je häufiger ein Chirurg einen Eingriff macht, desto geringer ist das Risiko, dass Fehler passieren. Schwierige Operationen, die selten vorkommen, sollten deshalb in wenigen, spezialisierten Spitälern konzentriert werden. Im Grundsatz ist das unbestritten. Doch kein Chefarzt lässt sich gerne einschränken – kein Spital verliert gerne Fälle. Und weil unser Gesundheitswesen föderalistisch ist und unser Rechtsstaat funktioniert, dauert es unglaublich lange, bis aus dem Grundsatz eine Realität wird.
Das Beispiel der Bauchspeicheldrüsen zeigt dies eindrücklich. Zuerst wollte die Expertengruppe der Gesundheitsdirektoren eine Mindestfallzahl von 20 Operationen vorschreiben; das war vor vier Jahren. Auf Druck der Fachgesellschaft der Bauchchirurgen halbierte das Gremium später die Mindestfallzahl für eine Übergangszeit auf 10. Doch auch dies wollte eine ganze Reihe von Spitälern nicht akzeptieren und legte Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht stellte Verfahrensmängel fest. Worauf die Experten das Zuteilungsverfahren nochmals neu aufrollen mussten. Ein Resultat ist nicht sichtbar.