Runde X im Seilziehen um Abzocker-Initiative
Der Ständerat signalisiert seiner Kommission, dass er einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative bevorzugen würde.
Wichtige Entscheide standen heute im Ständerat allerdings nicht an: Der Rat hatte lediglich über eine Verlängerung der Frist für die Behandlung der Volksinitiative zu befinden. Beantragt hatte dies seine Rechtskommission. Die vom Rat genehmigte Fristverlängerung soll ihr ermöglichen, erneut einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ins Spiel zu bringen.
Die Frage, ob der Volksinitiative ein direkter Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe oder ein indirekter auf Gesetzesstufe gegenüber gestellt werden soll, schien bereits entschieden: Der Nationalrat sprach sich in der Frühjahrssession für einen direkten Gegenvorschlag aus und legte dessen Inhalt fest.
Entscheid am Mittwoch
Der Ständeratskommission behagte dies aber nicht. Sie beschloss, einen neuen Anlauf für einen indirekten Gegenvorschlag zu nehmen. Damit möchte sie Initiant Thomas Minder dazu bewegen, die Volksinitiative zurückzuziehen.
Die Sache könnte jedoch bereits am Mittwoch wieder vom Tisch sein. Dann befindet nämlich die Rechtskommission des Nationalrats über den Vorstoss der Ständeratskommission. Stellt sie sich dagegen, steht definitiv nur noch der direkte Gegenvorschlag zur Diskussion.
Keine Verzögerungstaktik
Dass sie einen indirekten Gegenvorschlag bevorzugen würde, begründet die Ständeratskommission vorab mit einem rechtstechnischen Argument: Details zum Aktienrecht gehörten nicht in die Bundesverfassung, sagte Kommissionssprecher Hansheiri Inderkum (CVP/ UR).
Er wies den Vorwurf zurück, dass die Kommission mit ihrem Vorgehen Massnahmen gegen die Abzockerei verzögern oder verhindern wolle. «Sinn und Zweck einer Volksinitiative bestehen nicht darin, dass das Volk tatsächlich abstimmen kann», sagte Inderkum. Eine Initiative könne auch auf anderem Weg ihren Zweck erreichen.
Gefährliches Spiel
Die Linke erinnerte daran, dass der indirekte Gegenvorschlag, wie der Bundesrat ihn ursprünglich geplant hatte, am Ständerat gescheitert war. Dieser hatte die Aktienrechtsrevision vor rund einem Jahr so stark verwässert, dass sie als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative nicht mehr in Frage kam.
Wenn der Rat nun erneut über einen indirekten Gegenvorschlag nachdenke, betreibe er ein gefährliches Spiel mit den Institutionen, sagte Alain Berset (SP/FR). Dafür habe er kein Verständnis. «Wir waren schon einmal an diesem Punkt», gab auch Claude Janiak (SP/BL) zu bedenken. Die ganze Sache sei für Aussenstehende nicht mehr zu begreifen.
Klüger geworden
Die Bürgerlichen räumten ein, dass die Geschichte unglücklich gelaufen sei. Auch Selbstkritisches war zu hören. «Leider sind heute schärfere Regulierungen nötig, als ich noch vor einem Jahr geglaubt hatte», sagte Pankraz Freitag (FDP/GL). Damals habe er auf eine gewisse Einsicht gezählt.
Verena Diener (Grünliberale/ZH) hielt fest, es sei nicht verboten, klüger zu werden, «auch im Ständerat nicht». Justiziministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich ihrerseits erfreut, dass der Rat zur urprünglichen Absicht des Bundesrates zurückkehren wolle. «Ich bin dann gespannt, wie der indirekte Gegenvorschlag tatsächlich aussieht», fügte sie an.
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