Schusswaffen für die Bahnpolizisten?
Die SBB haben ein neues Sicherheitssystem. Ob die Transportpolizisten Waffen tragen sollen, ist aber noch umstritten. Denn die Gefährdung Unbeteiligter in engen Zügen ist hoch.

Zwar haben die SBB seit Anfang Jahr ein neues Sicherheitssystem. Doch das Gesetz dazu tritt frühestens Mitte Jahr in Kraft, wie die «NZZ» berichtet. Noch seien nicht alle Punkte geklärt. Umstritten ist die Frage der Bewaffnung der Transportpolizei sowie deren Zugriff auf Fahndungssysteme der staatlichen Polizei. Dies förderte die Vernehmlassung zutage.
Während die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren der Meinung sind, das Kommando der Transportpolizei solle selber über eine Ausrüstung mit Schusswaffen entscheiden, geben sich die SBB und der Branchenverband öffentlicher Verkehr zurückhaltend. Sie wollen auf Schusswaffen verzichten, möchten es aber dem Bundesrat überlassen, bei erhöhter Bedrohung Waffen punktuell einzusetzen.
Schusswaffen in Deutschland
Umstritten ist laut dem «NZZ»-Beitrag die Bewaffnung der Bahnpolizisten im Hinblick auf einen möglichen Einsatz in Zügen, wo der Raum eng und das Risiko einer Gefährdung von Unbeteiligten hoch ist. So kennt zum Beispiel Deutschland eine Bestimmung über den Einsatz von Schusswaffen durch Bahnpolizisten, wonach deren Einsatz verboten ist, wenn dadurch «erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden». In Deutschland sind die Bundespolizisten, die in Zügen für Recht und Ordnung sorgen, mit Schusswaffen ausgerüstet.
Umstritten beim neuen Schweizer Bahnpolizeigesetz sei auch, ob die Transportpolizei Zugriff auf das Fahndungssystem der Polizeikorps erhalten sollen. Die SBB haben als Träger der Transportpolizei Zugriff auf das zentrale System Ripol beantragt, die Justiz- und Polizeidirektoren lehnen dies ab.
Gesetz nach langem Ringen verabschiedet
Das neue Gesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen wurde 2010 nach langjährigem Ringen vom Parlament beschlossen. Das System basiert auf drei Pfeilern: dem Korps der Transportpolizisten, dem Sicherheitspersonal von Securitrans, das der Transportpolizei unterstellt ist, und auf dem Objektschutz, welcher der Securitrans übertragen ist.
Weil das neue Gesetz noch nicht per Anfang 2011 in Kraft getreten ist, bildet das Bahnpolizeigesetz von 1878 weiterhin Grundlage der Tätigkeit von Polizei und Sicherheitsdiensten im öffentlichen Verkehr. Dieses hält fest, jede Bahngesellschaft habe zu bestimmen, welche ihrer Angestellten zur Ausübung der bahnpolizeilichen Tätigkeiten berechtigt seien.
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