Selbstständige doppelt im Visier
Kontrolleure verzeichneten 2010 bei Arbeitnehmern mehr Verstösse gegen die Einhaltung von Mindestlöhnen. Besonderes Augenmerk gilt den Selbstständigerwerbenden aus der EU.

Arbeitskontrolleure haben in der Schweiz im vergangenen Jahr knapp 140'000 Arbeitsverhältnisse überprüft. Bei 38 Prozent der EU-Firmen, die in die Schweiz Kurzaufenthalter (weniger als 90 Tage) entsandten, wurden die Schweizer Mindestlöhne – festgelegt im jeweiligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – nicht eingehalten. In Branchen ohne GAV waren es 12 Prozent der Betriebe. Hier sind die branchenüblichen Löhne massgebend.