Sieben Gründe für den Wolfsabschuss
Das Bundesamt für Umwelt definiert mit einem neuen Schema die Gefährlichkeit von Wölfen. Das weckt Kritik.

Ein praktisches Instrument für eine objektive Lagebeurteilung – oder ein Freipass für den Abschuss von Wölfen? Um das revidierte Wolfskonzept des Bundes ist ein Zwist entbrannt. Die kantonalen Jagdbehörden sollen künftig besser beurteilen können, inwieweit sich ein Wolf problematisch verhält – neu anhand eines Schemas. Dieses konkretisiert die Rechtsbegriffe der eidgenössischen Jagdverordnung, die im letzten Sommer in Kraft getreten ist. Und es definiert, unter welchen Voraussetzungen der Abschuss des – hierzulande geschützten – Wolfs erlaubt ist. Das Schema unterteilt das Verhalten der Grossraubtiere in «unbedenklich», «auffällig», «unerwünscht» und «problematisch». In letztere Kategorie fallen sieben Verhaltensarten, die einen Abschuss rechtfertigen: