So viel Verpflichtung ist angebracht
Der Gegenentwurf ist aus mehreren Gründen eine passende Antwort auf die Konzernverantwortungsinitiative.
Wer in heiklem Umfeld geschäftet, handelt nicht automatisch kriminell. Deswegen akzeptieren mittlerweile viele Firmen einen gesetzlichen Rahmen, der Mutterkonzerne in der Schweiz für ihre Geschäftstätigkeit im Ausland in die Pflicht nimmt. Der gestern von der Rechtskommission des Nationalrats aufgegleiste Gegenentwurf setzt den Rahmen eng genug, damit Geschäfte im Ausland nicht zum unkalkulierbaren Risiko werden. Er ist aus mehreren Gründen eine passende Antwort auf die Konzernverantwortungsinitiative.
Erstens sollen nur von der Schweiz ratifizierte Abkommen zur Anwendung kommen und nicht irgendwelche internationalen Standards. Zweitens ermöglicht er den Initianten den Rückzug des radikalen, aber populären Volksbegehrens. Drittens wird dank der Integration in die Aktienrechtsreform ein Spezialgesetz vermieden. Viertens unternehmen auch die EU und die USA Schritte in diese Richtung.
Umso unverständlicher ist die bislang ablehnende Haltung des Wirtschaftsdachverbands Economiesuisse. Er verpasst damit die Chance, das ramponierte Image internationaler Unternehmen zu verbessern. Denn viele Firmen haben längst erkannt, dass Verstösse gegen Menschenrechte im Ausland so wenig tolerierbar sind wie im Inland. Alle anderen haben keine Nachsicht verdient.
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