Stadt Bern plant Zweitwohnungsverbot
In der Berner Altstadt soll es künftig nicht mehr möglich sein, ganze Wohnungen für kurze Dauer an Gäste zu vermieten.

Die Berner Stadtregierung will gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen in der Altstadt vorgehen. In Gebäudeteilen, die dem Wohnen vorbehalten sind, soll es nicht mehr zulässig sein, Wohnungen in Zweitwohnungen umzuwandeln und regelmässig für kurze Dauer zu vermieten.
Konkret: Ganze Wohnungen über Airbnb oder ähnliche Plattformen zu vermieten, soll in der Berner Altstadt künftig verboten sein. Auch Business-Appartements düften unter die geplante Regelung fallen.
Zusätzliches «Banken-Verbot» für die Altstadt
Eine entsprechende Änderung der Bauordnung hat der Gemeinderat zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet, wie er am Mittwoch mitteilte. Der Wohnraum in der Stadt Bern solle primär der ständig anwesenden Wohnbevölkerung zur Verfügung stehen. Handlungsbedarf besteht laut Gemeinderat vor allem in der Altstadt. Dort gab es in den letzten Jahren vermehrt Angebote für temporäre Wohnformen, etwa für Geschäftsleute und Airbnb-Kunden.
Zusätzlich zu den Zweitwohnungen will der Gemeinderat auch weitere Regelungen einführen. So sollen in den Erdgeschossen nur noch Detailhandelsgeschäfte, Gast- und Kleingewerbebetriebe sowie kulturelle Nutzungen und quartierbezogene Dienstleistungsbetriebe beheimatet sein. Das heisst: Geschäfte wie etwa Finanzdienstleister dürften sich nicht mehr in der Altstadt niederlassen.
Mit der Teilrevision der Bauordnung folgt der Gemeinderat einem Auftrag des Parlaments. Der Stadtrat hatte Anfang 2017 eine Motion überwiesen, die sich gegen die Zweckentfremdung von Altstadt-Wohnungen richtete.
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