SVP-Initiative kann Menschenrechte nicht aushebeln
Die Völkerrechtsinitiative der SVP wird das Bundesgericht nicht daran hindern, Menschenrechte höher zu gewichten als Schweizer Gesetze.

Die SVP will mit einer Volksinitiative den Einfluss von internationalem Recht auf die Schweiz verringern und insbesondere den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurückbinden. Künftig soll das Gericht in Strassburg nicht mehr intervenieren können, wenn die Schweiz aufgrund einer Initiative gegen Menschenrechtsbestimmungen verstösst, wie dies beispielsweise bei einer wortgetreuen Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative der Fall gewesen wäre. Die SVP stosse sich nicht an den Menschenrechten, sondern an der immer weiter gehenden Auslegung der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) durch den Gerichtshof in Strassburg, sagt SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt. Die breite Gegnerschaft der Initiative warnt jedoch, dass die Schweiz nach Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative», welche die SVP am Freitag einreicht, die EMRK kündigen müsste. Dies sei letztlich das Ziel der SVP.