Teure Aussichten für Ferienhausbesitzer
Gemeinden haben das Recht, «kalte Betten» mit einer Abgabe zu belasten: Dies hat das Bundesgericht jetzt festgelegt. Die Zweitwohnungsinitiative dürfte nun an verschiedenen Orten eingeführt werden.

Geklagt haben nicht weniger als 120 Zweitwohnungsbesitzer. Gemeinsam wehrten sie sich dagegen, dass sie der Gemeinde Silvaplana GR für leer stehende Chalets und Appartements künftig Geld zahlen sollten: Die Gemeinde verletze mit der beschlossenen Abgabe – zwei Promille des Steuerwerts auf nicht vermietete Objekte – die Eigentumsgarantie.