Todesliste für kriminelle Wölfe
Wolf: Der Bund hat willkürliche Abschussgründe geschaffen.
Wölfe und Ausländer sind Schicksalsgenossen. Beide wandern in die Schweiz ein und sind bei einem Teil der Einheimischen unerwünscht, zumal wenn sie das Gesetz brechen. Kaum verwunderlich, wird nach der Durchsetzungsinitiative, die sich gegen kriminelle Ausländer richtet, nun eine Waffe gegen Wölfe geschmiedet. Ein Katalog listet sieben Delikte auf, die den Abschuss des geschützten Tieres rechtfertigen. So ist es dem Wolf verboten, mehrfach zwischen 6 und 22 Uhr in einer Siedlung aufzutauchen. Strafbar macht er sich ferner, wenn er einem Hund droht oder sich dem Menschen in offenem Gelände auf weniger als 50 Meter nähert und so mehrere Minuten verharrt. Auch darf er sich im Umkreis von 150 Metern zum nächsten Maiensäss nicht mehr als dreimal jährlich zeigen.
Die Todesliste ist anfällig für Missbrauch. Gnade dürfen die Wölfe im Zweifelsfall nicht erhoffen, wie die Kontroverse um das Calandarudel zeigt: Zwei Tiere stehen zum Abschuss frei – obgleich umstritten ist, ob die Wölfe die Nähe des Menschen «aus eigenem Antrieb» suchen, wie es das Gesetz als Voraussetzung für einen Abschuss formuliert. Oder ob sie sich angelockt fühlen – durch Tierabfälle und Essensreste, welche die Menschen liegenlassen – absichtlich oder nicht. In der Schweiz leben 25 bis 35 Wölfe. Seit 2000 hat es rund 15 Abschussbewilligungen gegeben, in acht Fällen wurde ein Tier getötet. Diese Zahl dürfte mit der Liste weiter steigen.