Verwirrung um Verbot von Radarwarnungen
Das Parlament hat öffentliche Radarwarnungen verboten. Es ging davon aus, dass damit auch Facebook- und Twitter-Warnungen untersagt sind. Dem ist aber nicht ganz so.

Bis 2008 warnten Privatradios ihre Hörer vor Radarkontrollen am Strassenrand. Das Bundesamt für Kommunikation hat diese Warnungen inzwischen unterbunden: Wer eine Radiokonzession will, darf nicht mehr vor «Blitzern» warnen. Weiterhin rege benutzt wird hingegen die seit 1993 bestehende Radar-Info-Zentrale. Via Website, Pager und Telefondienst können sich Fahrzeuglenker über die aktuellen Standorte von Radarkontrollen informieren. Ihre Informationen erhält der kommerzielle Dienst von Automobilisten, die entsprechende Beobachtungen melden.