«Wir vertrauen lieber auf die sichere Schweiz»
Deutschland hat die organisierte Sterbehilfe legalisiert. Warum der bekannte deutsche Sterbehelfer Roger Kusch (65) dennoch lieber weiter in Zürich tätig ist.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat gestern das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben postuliert und die organisierte Beihilfe zum Suizid anerkannt. Es hat den Strafrechtsparagrafen 217 betreffend «Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» gekippt.
Der Hamburger Jurist Roger Kusch hatte bereits 2012 an der Zürcher Kuttelgasse einen Schweizer Ableger seines Vereins Sterbehilfe Deutschland gegründet: «Der Zürcher Verein ist unser Schutzschild», sagte er damals in Erwartung des Verbotsgesetzes, das der Bundestag dann 2015 beschloss. Es war eine «Lex Kusch»: Denn als einziger Sterbehilfeverein in Deutschland begleitete er jährlich gegen hundert Personen in den Tod. Das Verbotsgesetz unterlief er, indem er sterbewilligen Deutschen in Zürich zum Sterbemittel verhalf.