Zürcher Jihad-Reisender verhaftet: Anwalt spricht von «PR-Aktion»
Bei der Verhaftung eines jungen Jihad-Verdächtigen aus Winterthur sei es nur um die öffentliche Wirkung gegangen, lautet der Vorwurf des Anwalts.

«Jihad-Reisender: Verhaftung vor der Ausreise», so betitelte die Bundesanwaltschaft (BA) vor zwei Wochen eine ihrer eher raren Medienmitteilungen. Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer. Zumal sie von einer Premiere handelte: Erstmals war in der Schweiz jemand verhaftet worden, der sich einer Terrortruppe wie al-Qaida oder dem Islamischen Staat anschliessen wollte. So zumindest lautete der Vorwurf. Doch von Anfang an müssen die Ermittler damit gerechnet haben, dass sie den Beschuldigten nicht lange einsperren können. Die Bundesanwaltschaft beantragte nur 14 Tage Untersuchungshaft gegen den jungen Mann aus dem Raum Winterthur. Nun hat sie laut der NZZ darauf verzichtet, ein Verlängerungsgesuch zu stellen.