Wo darf am 1. August noch Feuerwerk gezündet werden?
Fast alle Kantone haben ein totales Feuerverbot im Freien verhängt. Wer sich nicht daran hält, muss mit happigen Bussen rechnen. Eine Übersicht.

Temperaturen von über 30 Grad und wenig Niederschlag dürften für einen ruhigeren Nationalfeiertag sorgen als in früheren Jahren. Fast alle Kantone haben ihre Feuervorschriften verschärft. Mancherorts ist das Grillieren wegen der Brandgefahr auf den Gasgrill im Garten beschränkt. Sonst dürfen im Freien keine Feuer angezündet sowie keine brennenden Streichhölzer und Raucherwaren weggeworfen werden.
Das heisst auch: kein Feuerwerk am 1. August. Ein Totalverbot gilt in den Kantonen Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Basel-Landschaft, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Uri, Wallis und Zug. Vom Verbot ausgenommen sind nur polizeilich genehmigte Feuerwerke, die auf dem See und mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 Meter abgefeuert werden.
Weitere Kantone haben aufgrund der Brandgefahr ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgesprochen. Das gilt auch für Feuerwerk. Beim Abbrennen von Raketen, Böllern oder Vulkanen ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Wäldern einzuhalten. In Zürich gilt das Verbot ausdrücklich auch für Höhenfeuer, wie sie am 1. August gerne angezündet werden, sowie für bestehende Feuerstellen auf Picknickplätzen.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt in den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Genf, Jura, Schaffhausen, Waadt und Zürich. Einzig Freiburg und Neuenburg erlauben Feuerwerk und Grillieren im Freien ohne Einschränkungen. Die Behörden mahnen aber zu einem sorgfältigen Umgang.
Zusätzliche Patrouillen
Für den Nationalfeiertag bedeutet das Verbot, dass keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist ebenfalls untersagt. Viele Städte und Gemeinden haben ihre Feuerwerke abgesagt, so etwa Basel auf dem Bruderholz. Ausnahmen gibt es allenfalls für Gemeinden, die ihr Feuerwerk auf einem See zünden können, so beispielsweise Rorschach.
Hintergrund dieser Massnahmen ist, dass die Behörden die Waldbrandgefahr als «sehr gross» einstufen. In allen Gebieten, wo lediglich in Waldesnähe und im Wald kein Feuer entbrannt werden darf, gilt die Waldbrandgefahr als «gross». Die damit verbundenen Einschränkungen sind, dass im Abstand von 200 Metern zu einem Wald kein Feuer entbrannt werden darf. Doch Feuerwerk und Himmelslaternen haben die Behörden in der Regel auch dort verboten.
Wer sich nicht an diese Verbote hält, muss mit happigen Bussen rechnen. In Chur GR etwa sind zusätzliche Patrouillen der Polizei und Feuerwehr unterwegs, um die Situation zu beobachten, wie Roland Hemmi, stellvertretender Kommandant der Stadtpolizei Chur, gegenüber Keystone-SDA sagte. Dabei gehe es vor allem darum, die Leute über das Feuerverbot zu informieren und allenfalls zu intervenieren.
Gemeinden entscheiden selber
Die Gemeinden können jedoch auch selber Feuerverbote erlassen, die über die kantonalen Weisungen hinausgehen. So haben beispielsweise im Kanton Zürich mehr als die Hälfte der 166 Gemeinden ein totales Feuerverbot erlassen, wie die NZZ berichtet. Will man also wissen, ob man am 1. August draussen grillieren und Feuerwerk abbrennen lassen kann, muss man sich bei seiner Wohngemeinde erkundigen. So verzichten auch mehrere Städte auf die traditionellen Grossfeuerwerke, zum Beispiel Bern, Winterthur oder Gossau.
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