Schweizer Mini-Madoff betrog 600 Anleger
Untersuchungen der Finma förderten in der Schweiz ein illegales Schneeball-System zu Tage. Im Fokus steht der verstorbene Financier Ambros Baumann. Das Bundesgericht hat sich mit dem Fall befasst.
Das Bundesgericht hat bestätigt, dass drei Vermittler der Schneeball-Anlagen aus der Firmengruppe von Ambros Baumann gegen das Bankengesetz verstossen haben. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Affäre um den Schweizer Mini-Madoff ist noch offen.
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK, heute Finma) hatte ab 2008 gegen die Firmengruppe des ein Jahr zuvor verstorbenen Baselbieter Financiers Ambros Baumann ermittelt. Die Untersuchung wegen illegaler Aktivitäten am Finanzmarkt förderte ein Schneeball- System zu Tage.
Netz von Vermittlern
Zwischen 2000 und 2007 hatten rund 600 Anleger 73 Millionen Franken investiert. Die Herkunft weiterer 33 Millionen Franken blieb ungeklärt. Diesen Investitionen standen beim Konkurs über Baumanns Firmen bloss 6,5 Millionen Franken an Aktiven gegenüber.
Gemäss Untersuchungsbericht waren der Baumann-Gruppe die Mittel über ein Netz von Vermittlern zugeflossen. Neunzehn von ihnen konnten identifiziert werden. 2008 kam die EBK zum Schluss, dass drei Vermittler gegen das Bankengesetz (BankG) verstossen hätten, zwei davon zusätzlich gegen das Kollektivanlagengesetz (KAG).
Kein Angebot ans Publikum
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte Ende 2009 die von der EBK festgestellten Verletzungen des BankG. Allerdings verneinten die Richter in Bern Verstösse gegen das KAG. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun im Wesentlichen bestätigt und die Beschwerden sowohl der Finma als auch der drei Vermittler abgewiesen.
Laut den Richtern in Lausanne steht fest, dass die drei Vermittler der «Baumann-Gruppe» zugerechnet werden dürfen. Entgegen der Ansicht der Finma liege jedoch kein Verstoss gegen das KAG vor, da die beiden von diesem Vorwurf betroffenen Vermittler keine Anteile «öffentlich» an ein «Publikum» angeboten hätten.
Verfahren in mehreren Kantonen
Der Kreis der 14 betroffenen Investoren habe lediglich aus Verwandten und Bekannten sowie einer Firma und zwei Drittpersonen bestanden. Damit müsse von einem begrenzten Personenkreis und nicht von einem «Publikum» ausgegangen werden.
Die Urteile des Bundesgerichts betreffen die aufsichtsrechtliche Seite der Affäre Baumann. Was die strafrechtliche Aufarbeitung betrifft, hat der Freiburger Anwalt Thomas Collomb mehrere Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen eingereicht. Collomb vertritt die Interessen von 80 Geschädigten
Zur Komplexität der Affäre trägt laut Collomb bei, dass es nicht gelungen sei, für die in verschiedenen Kantonen hängigen Verfahren einen gemeinsamen Gerichtsstand zu erreichen.
SDA/mrs
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