Schweizer Teenager verschulden sich mit Online-Shopping
Immer mehr Minderjährige bestellen im Internet, bezahlen aber nicht. Es kann zur Betreibung sowie dubiosen Zusatzschulden kommen.
Teenager bestellen immer häufiger im Internet Waren, die sie nicht bezahlen können. «Die Verschuldung von Jugendlichen übers Internet ist ein wachsendes Problem», sagt Christoph Mattes in der «NZZ am Sonntag». Der Dozent an der Fachhochschule Nordwestschweiz forscht unter anderem im Bereich der Jugendverschuldung.
Ähnlich tönt es bei Schuldenberatungsstellen in der Schweiz. «Bei Jugendlichen hat die Schuldenfalle ‹Online-Shopping› die Schuldenfalle ‹Handy› abgelöst», sagt Agnes Würsch von Plusminus, der Budget- und Schuldenberatung Basel. Zahlen liegen gemäss «NZZ am Sonntag» allerdings keine vor, das Bundesamt für Statistik erfasse keine Daten zu dieser Thematik.
Kreativität, Rechnungen zu umgehen
Einige Eltern intervenieren, sperren die Benutzerkonten ihrer Kinder und zahlen die Rechnungen selber, wie Lilian Geiger vom Jugendsekretariat von St. Gallen vermutet. Doch ein neuer Account unter neuem Namen ist von den Jugendlichen schnell geöffnet.
Doch nicht nur die Teenager zeigen Kreativität, was das Umgehen von Rechnungen betrifft. Es gibt bereits einzelne Fälle, in denen die Eltern erfolglos versucht haben, mit falschen Accounts im Namen ihrer Babys eine Bezahlung zu umgehen. So gebe es bereits Betreibungen gegen ein- bis zweijährige Kleinkinder, so Gregor Mängerle von der Schuldenprävention Zürich zur NZZ.
Widerrechtliche Zuschläge
Diese Entwicklung hat verschiedene Gründe: So liefern zahlreiche Online-Shops Waren gegen Rechnung nicht nur an erwachsene Kundinnen und Kunden, sondern auch an jugendliche. Dies kann die Minderjährigen teuer zu stehen kommen.
Die meisten Online-Shops lassen Schulden in der Regel nämlich durch spezialisierte Inkassofirmen eintreiben. Diese schlagen auf die eigentlich geschuldeten Beträge sogenannte Verzugs-Schäden auf.
Diese Zuschläge betragen meistens zwischen zehn und fünfzig Prozent des ursprünglichen Betrags, in Einzelfällen können sie aber bis zu 250 Prozent ausmachen, schreibt die «NZZ am Sonntag». «Verzugs-Schäden treffen Jugendliche in besonderem Mass, weil es jeweils um verhältnismässig hohe Beträge geht», sagt dazu Mario Roncoroni von der Berner Schuldenberatung. Sie seien ein Ärgernis: Verschiedene Gerichte hätten deren Eintreibung nämlich schon wiederholt als widerrechtlich beurteilt.
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