Seco verweigert Kurzarbeit wegen Lex Weber
Wegen möglicher negativer Folgen der Zweitwohnungsinitiative hatte ein Walliser Bauunternehmen Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Die Firma ist beim Seco abgeblitzt. Das Thema polarisiert auch sonst weiter.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) verweigert Walliser Unternehmen den Wunsch nach Kurzarbeitsentschädigung als Kompensation für mögliche negative Auswirkungen der Lex Weber. Der Entscheid wurde den betroffenen fünf Unternehmen diese Woche mitgeteilt.
Der Kanton Wallis bedaure den Entscheid des Seco, habe ihn aber erwartet. Dies sagte Peter Kalbermatten, Chef der Dienststelle für Industrie, Handel und Gewerbe am Freitag der Nachrichtenagentur sda. Trotz der Beharrlichkeit des Walliser Staatsrats Jean-Michel Cina gegenüber Bundesrat Johann Schneider-Ammann habe dieser schliesslich eine negative Antwort gegeben.
Entschädigung nur temporären Charakter
Kurzarbeitsentschädigungen haben nach Auffassung des Seco einen temporären Charakter und können nicht über längere Zeit ausgerichtet werden. Für das Seco widersprechen die Walliser Gesuche diesen Anforderungen, da sie die Auszahlung von Entschädigungen bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Zweitwohnungen (Lex Weber) anstreben, was laut Seco erst in mehren Jahren der Fall sein wird.
Das Staatssekretariat leitete den abschlägigen Entscheid diese Woche den Walliser Berufsverbänden sowie den fünf Walliser Unternehmen weiter, welche um Kurzarbeitsentschädigung nachgesucht hatten. Es handelte sich um zwei Architekturbüros, zwei Bauunternehmen sowie eine Immobilienagentur. Der Kanton Wallis sei gehalten, den Entscheid des Seco zu respektieren, sagte Kalbermatten.
Laut Initianten zu viele Schlupflöcher
Die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative polarisiert weiterhin: Während die Gebirgskantone den Gesetzesentwurf des Bundesrats begrüssen, sehen die Initianten zu viele Schlupflöcher, um die 20-Prozent-Grenze zu umgehen. Sie drohen mit einem erneuten Gang an die Urne.
Die Diskussionen über die Umsetzung der Initiative begannen mit dem Ja des Stimmvolks im Frühjahr 2012. In der Verfassung ist seither verankert, dass der Anteil von Zweitwohnungen in einer Gemeinde nicht mehr als 20 Prozent betragen darf.
Heftiger Widerstand
Der Gesetzesentwurf stösst nun in der Vernehmlassung auf heftigen Widerstand. Als grösster Knackpunkt erweist sich die Frage, in welchen Fällen Zweitwohnungen gebaut oder bestehende Wohnungen in Gemeinden umgenutzt werden können, welche die 20-Prozent-Grenze bereits erreicht haben.
Der Bundesrat kommt dabei in vielen Bereichen den Bergkantonen und Tourismusregionen entgegen, indem er zahlreiche Ausnahmen vorschlägt. Das stösst den Umweltorganisationen sauer auf. Die Vorlage sei «eine Ohrfeige an die Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes», schreibt Pro Natura. Angesichts der Schlupflöcher werde der Anteil an Zweitwohnungen letztlich steigen, schreibt Helvetia Nostra.
Den Gebirgskantonen gehen die Zugeständnisse des Bundesrats dagegen zu wenig weit. Der Gesetzesentwurf sei in einigen Punkten nicht praxistauglich oder stelle überzogene Anforderungen an die Behörden, schreibt die Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Grundsätzlich gehe der Vorschlag aber in die richtige Richtung.
Noch mehr kalte Betten?
Ein Dorn im Auge sind Helvetia Nostra rund um den Initianten Franz Weber etwa touristisch bewirtschaftete Wohnungen. Sie könnten dann gebaut werden, wenn für die Wohnungen ein hotelähnliches Betriebskonzept mit Infrastrukturen wie einer Rezeption vorhanden ist. Allerdings dürfen sie nicht dauerhaft vermietet werden.
Kritik wird auch an einer weiteren Kategorie neuer Wohnungen laut: Einzelne Zweitwohnungen dürfen gebaut werden, wenn sie auf einer international ausgerichteten, kommerziellen Vertriebsplattform zur Vermietung angeboten werden. Diese Regelung werde kalte Betten produzieren, prophezeit die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz.
Unklarer Status bewilligter Wohnungen
Umstritten ist überdies, ob Wohnungen umgenutzt werden können, die schon vor der Abstimmung bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren. Das Bundesgericht hatte im Mai 2012 bestätigt, dass die neue Verfassungsbestimmung bereits ab dem Tag der Abstimmung ihre Wirkung entfaltet. Damit stehen Baubewilligungen für unbewirtschaftete Zweitwohnungen im Widerspruch zum geltenden Recht.
Der Bundesrat schlägt dazu nun zwei Varianten vor. Nach der liberalen Variante könnten solche altrechtliche Wohnungen weitgehend frei umgenutzt werden. Die restriktive Variante sieht vor, dass Umnutzungen nur dann zulässig sind, wenn sie durch besondere Gründe wie etwa einen Wohnsitzwechsel bedingt sind. Letztere lehnen die Gebirgskantone vehement ab. Sie fürchten einen Wertzerfall.
Für die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft bauenschweiz hat der Schutz des altrechtlichen Bestands an Wohnungen und Gebäuden oberste Priorität. Damit stehe und falle die Vorlage, warnt der Schweizerische Baumeisterverband.
Links-Rechts-Graben
Der Graben zwischen den politischen Parteien verläuft relativ eindeutig: Während Grüne und Grünliberale kein gutes Haar an dem Entwurf lassen, bezeichnen ihn BDP, FDP und SVP als ersten Schritt in die richtige Richtung.
Es sei zwar richtig, Kantonen und Gemeinden bei der Umsetzung einen Spielraum einzuräumen, aber der Verfassungsauftrag werde im vorliegenden Fall ausgehöhlt, kritisieren die Grünliberalen. Für die FDP stellt der Entwurf dagegen eine «gute und adäquate Umsetzung des Verfassungsartikels» dar.
Bisher noch keine Stellung bezogen haben SP und CVP.
SDA/mw
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